Beiträge zur Pflegeversicherung steigen

von | Jun 16, 2023 | 0 Kommentare

Pflegereform beschlossen

Juni 2023

Nach dem Bundestag hat am 16. Juni auch der Bundesrat dem sogenannten „Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz“ zugestimmt. Zur Stabilisierung der Pflegeversicherung sind daher bereits ab dem 1. Juli 2023 höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen.

Das Bundesgesundheitsministerium plant die Leistungen in der Pflege zu dynamisieren und die Pflegekosten in den Heimen zu bremsen. Darüber hinaus sollen zu Hause versorgte Pflegebedürftige zukünftig höhere Leistungen erhalten und pflegende Angehörige mehr sowie leichter Unterstützung aus der Pflegeversicherung bekommen. Gleichzeitig wird die finanzielle Basis der Pflegeversicherung stabilisiert.

Auswirkungen auf Betriebsrenten

Der im neuen Gesetz festgelegte Beitragssatz steigt ab dem 01.07.2023 für Personen ohne Kind auf 4 % und für Personen mit Kind auf 3,4 %.

Die neue Regelung bedeutet, dass höhere Abgaben an die Krankenkassen gezahlt werden müssen und die ausgezahlte Rente dadurch geringer ist.

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Geringerer Beitragssatz bei Kindern unter 25 Jahren

Ein weiterer Punkt im Gesetz ist die Staffelung des Beitragssatzes für Familien mit mehreren jüngeren Kindern. Hintergrund dieser Änderung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht legte fest, dass beim Beitragssatz auch ein Erziehungsaufwand zu berücksichtigen ist.

Daher kann bei Personen mit zwei oder mehr Kindern, die unter 25 Jahre alt sind, der Beitragssatz zur Pflegeversicherung sinken. Wenn die Kinder das 25. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Absenkung und laut Gesetz beträgt der Beitragssatz dann 3,4 %.

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Beispiel zur Auswirkung der neuen Beitragssätze

Die Grafik zeigt die Veränderung des monatlichen Beitrags zur Pflegeversicherung bei einer monatlichen Brutto-Rente von 200 Euro:

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Geringerer Beitragssatz?

Geringerer Beitragssatz?

Leistung von uns?

Als breit aufgestelltes Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen für die betriebliche Altersvorsorge betreuen wir unterschiedliche Versorgungseinrichtungen und sind ebenso für die Verwaltung von Zusagen verantwortlich. Hierbei übernehmen wir unterschiedliche Aufgaben, auch die Abrechnung und Auszahlung von Renten.

Das können Sie jetzt tun

Wenn wir eine Leistung an Sie auszahlen und Sie von einem geringeren Beitragssatz profitieren können, haben Sie unterschiedliche Optionen. Auf jeden Fall erhalten Sie eine Erstattung zu viel gezahlter Beiträge rückwirkend ab dem 01.07.2023.

Automatische datenübergabe

Der Gesetzgeber richtet bis Mitte 2025 eine Meldestelle ein, die automatisch alle Daten (Anzahl und Alter Kind) zur Berechnung Ihres Pflegeversicherungsbeitrags liefert. Wenn uns die Daten vorliegen und die Voraussetzungen für einen geringeren Beitragssatz erfüllt sind, erstatten wir Ihnen automatisch zu viel gezahlte Beiträge – rückwirkend ab dem 01.07.2023.

In diesem Fall müssen Sie nicht aktiv werden.

daten per post senden

Sie senden uns die notwendigen Angaben und Nachweise zu Ihren Kindern zu. Wir prüfen, ob für Sie ein reduzierter Beitrag zur Pflegeversicherung möglich ist. Bitte nutzen Sie nur unser Formular. Senden Sie es unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen postalisch an uns zurück.

Wir erstatten Ihnen nach Umsetzung der notwendigen Systemanpassungen automatisch zu viel gezahlte Beiträge – rückwirkend ab dem 01.07.2023.

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