Problemfeld Direktzusagen

von | Feb 6, 2023 | 0 Kommentare

Komplexität abgeben, Freiraum gewinnen

November 2021

Viele Unternehmen führen ihre betriebliche Altersvorsorge über sogenannte Direktzusagen. Sie gehören historisch bedingt mit rund 60 % zu den am weitesten verbreiteten Modellen.

Diese Pensionszusagen, für die Arbeitgeber unmittelbar einzustehen haben, verursachen bei Unternehmen immer höhere Belastungen – u. a. aufgrund der Auswirkungen von Pensionsrückstellungen in der Bilanz.

Risikoreduzierung und bilanzielle Entlastung

Der für die handelsrechtliche Bilanzierung von Direktzusagen maßgebliche Zinssatz ist 2021 erstmals unter 2 % gefallen, Tendenz weiter sinkend. Dadurch steigt die handelsbilanzielle Belastung durch die Pensionsrückstellungen und es ergeben sich negative Auswirkungen in Bezug auf wichtige Kennzahlen eines Unternehmens.

Denn aufseiten der Steuerbilanz ist für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen weiterhin ein Rechnungszins von 6 % maßgeblich. Folge der unterschiedlichen Zinssätze: Steuerbilanzielle Rückstellungen fallen im Vergleich zur Handelsbilanz deutlich geringer aus. Dadurch werden oftmals Scheingewinne generiert, die versteuert werden müssen.

Für die Unternehmen ein Dilemma, aus dem es jedoch unterschiedliche Auswege gibt. Geben Sie Komplexität ab, gewinnen Sie neuen Freiraum und sichern Sie sich Vorteile.

Komplexität abgeben, Freiraum gewinnen

Für die komplette Ablösung von Pensionsverpflichtungen – über eine Abfindung oder Übertragung auf den Hamburger Pensionsfonds (HPF) – ist der erforderliche Einmalbeitrag regelmäßig geringer als die dafür bilanzierte Rückstellung.

Sie interessieren sich für bilanzielle Entlastung und wollen die Besteuerung von Scheingewinnen verhindern? Geben Sie Komplexität in erfahrene Hände und gewinnen Sie neuen Freiraum. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

Ihr Kontakt

Stefanie Hamann

Tel.: +49 40 28 01 45-737

Lösungen.

Abfindung

Rentenanwartschaften und laufende Renten können in gewissem Umfang rechtswirksam abgefunden werden. Mit der Abfindung kann sich der Verpflichtungsumfang nachhaltig reduzieren.

Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei Abfindungsaktionen. Geben Sie die komplette Organisation und Durchführung in kompetente Hände, von der Ermittlung des Personenkreises über die Kommunikation bis hin zur Auszahlung der Abfindung inklusive Dokumentation.

Auf Hamburger Pensionsfonds auslagern

Einen weiteren etablierter Weg Risiken zu kontrollieren und Komplexität auszulagern, bietet die Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf den Hamburger Pensionsfonds (HPF). Dieses Vorgehen ist bei Direktzusagen sowie Unterstützungskassenzusagen möglich und erfolgt mit Zahlung eines Einmalbeitrages. Der dafür eingesetzte Betrag ist in der Regel geringer als die bilanzierte Rückstellung.

Ein zusätzlicher Vorteil der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf den HPF ist, dass Sie im Vergleich zur Direktzusage 80 % der Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) dauerhaft einsparen. Insbesondere in der heutigen Zeit ist das ein wesentlicher Faktor, denn es lässt sich noch nicht sicher vorhersagen, welche Spätfolgen weltweite (wirtschaftliche) Entwicklungen haben werden. Steigt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen, dann steigt regelmäßig auch der PSV-Beitragssatz.

Entlasten Sie HGB-Bilanz sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnung und profitieren Sie in vollem Ausmaß von der starken, breit diversifizierten und kostenoptimierten Kapitalanlage.

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