Run-off bei den Versicherern und kein Ende

von | Feb 6, 2023 | 0 Kommentare

Kontroversen um neue Produkte

August 2022

In den vergangenen Jahren zogen sich vermehrt große Anbieter wie Generali oder Ergo aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zurück. 2021 stieß auch das Branchen-Schwergewicht Allianz ihre Pensionskasse in den Run-off ab – d. h. sie stellte das Neugeschäft für die bAV ein und lagerte bisherige Bestände auf andere, externe Plattformen aus. 2022 tat es ihr die Zurich Gruppe Deutschland mit 720.000 Verträgen gleich.

Umstrittene Absenkung der Beitragsgarantien

Als Reaktion auf das aktuelle Umfeld brachten und bringen die Versicherer immer neue Produkte auf den Markt – häufig Verträge ohne 100%ige Beitragsgarantie. Die Versicherer garantieren weniger, vielfach nur noch 80 % oder 90 % der eingezahlten Beiträge.

Läuft es in der Kapitalanlage bei den Versicherern schlecht, können diese neuen Produkte für die Versicherten dementsprechend den Nachteil mit sich bringen, dass im Leistungsfall nicht einmal die Summe der jahrelang eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht.

Um diese neuen Tarife der Versicherer, d. h. die Absenkung der Beitragsgarantie, gibt es aktuell Kontroversen und eine Vielzahl ungeklärter rechtlicher Fragen. Diese gehen vor allem für Arbeitgeber mit potenziellen Haftungsrisiken einher.

Niedrige Garantien und Haftungsrisiken für Arbeitgeber

Es ist u. a. derzeit unklar, ob die neuen Produkte der Versicherer die Anforderungen an eine sogenannte beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) im Sinne des Betriebsrentengesetzes erfüllen. Bezweifelt wird auch, ob die arbeitsrechtliche Einstandspflicht der Arbeitgeber rechtswirksam auf unter 100 % der eingezahlten Beiträge beschränkt werden kann. Arbeitgeber, die sich von den Versicherern zu solchen Produkten in der betrieblichen Altersvorsorge überreden lassen, gehen aktuell folglich ein Haftungsrisiko ein. Sollte zum Zeitpunkt, zu dem Beschäftigte in Rente gehen, nicht mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge für die Leistung zur Verfügung stehen, kann es sein, dass Arbeitgeber für die Differenz aufkommen müssen.

Einige Arbeitsrechtler gehen sogar noch weiter. Sie raten Arbeitgebern, die im Rahmen von Direktversicherungen solche Tarife einsetzen wollen, dazu, vorsorglich Rückstellungen zu bilden – für den Fall, dass die neuen Versicherungsprodukte von den Arbeitsgerichten nicht als betriebliche Altersvorsorge anerkannt werden.

Auch die Versicherer selbst sehen bei ihren neuen Produkten potenziell die Arbeitgeber im Risiko und drängen daher auf eine Änderung des Betriebsrentengesetzes, die die Zulässigkeit von den Tarifen ohne Beitragsgarantie gesetzlich verankern soll. Aktuell ist allerdings nicht zu erkennen, dass die Gesetzgebung diesem Ansinnen nachkommen wird.

100 % = fester Bestandteil

Die Hamburger Pensionskasse ist auch vor diesem Hintergrund weiterhin die bessere Wahl für Arbeitgeber und Beschäftigte. Die 100%ige Beitragsgarantie bleibt in der Mitgliedergruppe F unverändert ein fester Bestandteil unseres Angebots.

Neben den niedrigen Verwaltungskosten und der deutlich über dem Branchendurchschnitt liegenden Gesamtverzinsung der Vorsorgekonten bietet die Pensionskasse im Vergleich zu den Versicherern auch ein deutlich besseres Garantieniveau.

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