ESG.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
(gem. Verordnung [EU]
Die Pensionseinrichtungen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeitsfaktoren, welche sich in Risiken für die von uns verwalteten Pensionseinrichtungen widerspiegeln, werden in diversen Prozessen berücksichtigt – von den Kapitalanlageentscheidungen bis hin zum Risikomanagement. Die Berücksichtigung von Risiken aus Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt unter anderem auf Basis von sogenannten ESG-Kriterien: Environmental (ökologisch/umweltbezogen), Social (soziales Miteinander) und Governance (Unternehmensführung).
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Diese Einschätzungen gilt für die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK), Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR), Pensionskasse für Angestellte der Continental Aktiengesellschaft VVaG (Conti PK), Pensionskasse der Mitarbeiter der ehemaligen Frankona Rückversicherungs-AG VVaG (Frankona PK), Hamburger Pensionsfonds PFVaG (HPF), Phoenix Pensionskasse von 1925 VVaG (Phoenix PK) und Pensionskasse Schenker VVaG (Schenker PK).
Aus regulatorischen Gründen gemäß Verordnung [EU]
„Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.“
Die mit der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einhergehenden Berichtspflichten würden den Verwaltungsaufwand der Pensionseinrichtung deutlich erhöhen. Die Pensionseinrichtung nimmt regelmäßig eine Überprüfung ihres Standpunktes vor.
Informationspflichten.
Grundsätze der Anlagepolitik
(gem.
Der
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Die vorliegenden Investmentstrategien erläutern die Ziele der Anlagepolitik, die Vorgehensweise in der Steuerung der Kapitalanlagen und die in der Anlagestrategie zulässigen Assetklassen für die:
Pflichtinformationen
(gem.
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen aus den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
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Allgemeine Informationen zu den Altersversorgungssystemen gemäß
Informationen für Versorgungsanwärter bei Beginn des Versorgungsverhältnisses bzw. vor Beitritt zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234m und § 234n Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)