Information zur Frist beim Versorgungsausgleich

Mai 2023

Der Versorgungsausgleich dient im Falle einer Scheidung dazu, die Rentenanwartschaften der Ehepartner gerecht aufzuteilen. Das umfasst auch die betriebliche Altersvorsorge.

Wenn das Amtsgericht von aktuellen oder ehemaligen Arbeitgebern die sogenannte Versorgungsübersicht anfordert, ist unbedingt die Frist von 14 Tagen zu beachten.
Bei der Übersicht geht es lediglich darum, dem Gericht den / die Namen der Versorgungsträger mitzuteilen.

Wenn dem Gericht diese Information vorliegt, wendet es sich im nächsten Schritt an die benannten Versorgungsträger.

Das Wichtigste auf einen Blick:

1. Die Amtsgerichte fordern im Falle einer Scheidung beim Arbeitgeber die Namen der Versorgungsträger für den Versorgungsausgleich an.
2. Sie nennen dem Gericht innerhalb von 14 Tagen die relevanten Versorgungsträger.
3. Das Amtsgericht wendet sich an die benannten Versorgungsträger.
4. Der Versorgungsträger (z. B. die Hamburger Pensionskasse) kümmert sich um die gewünschte Auskunft für das Gericht.

HAPEV Icon Glühbirne
Cookie Consent mit Real Cookie Banner