Grenzwerte zur bAV steigen
November 2024
Die Werte für die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jährlich an die Entwicklung der Einkommen des vergangenen Jahres (2023) angepasst und in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung festgeschrieben.
Übersicht.
Rechengrößen Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung
Euro im Monat
(Jahr: 96.600 Euro)
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung
Euro im Monat
(Jahr: 66.150 Euro)
Bezugsgröße in der
Sozialversicherung
Euro im Monat
(Jahr: 44.940 Euro)
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025 in der Rentenversicherung
Euro im Jahr
Maßgebliche Werte für die bAV
Steuerfreie Einzahlung bis 8 % der BBG
Euro im Jahr
Sozialabgabenfreie Einzahlung bis 4 % der BBG
Euro im Jahr
Euro im Monat
Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
Euro im Monat
Freigrenze in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Euro im Monat
Obergrenze „Kleines Kapitalwahlrecht“
Euro (im Monat)
Obergrenze Kleinverdienerförderung
(laufender monatlicher Arbeitslohn ohne Sonderzahlungen)
Anpassungsbedarf bei Unterlagen?
Bitte prüfen Sie, ob
Da sich die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sehr wahrscheinlich auch in den kommenden Jahren immer wieder ändern wird, bietet es sich ggf. auch an, in die Vereinbarungen zur Gehaltsumwandlung direkt eine Formulierung zur dynamischen Anpassung aufzunehmen. Dann entfällt der jährliche Kommunikations- und Informationsaufwand.