Grenzwerte zur bAV steigen
Ab dem
Übersicht.
Rechengrößen Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze in der
allgemeinen Rentenversicherung
8.450
Euro im Monat
(Jahr: 101.400 Euro)
Beitragsbemessungsgrenze in der
Kranken- und Pflegeversicherung
5.812,50
Euro im Monat
(Jahr: 69.750 Euro)
Bezugsgröße in der
Sozialversicherung
3.955
Euro im Monat
(Jahr: 47.460 Euro)
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026
in der Rentenversicherung
51.944
Euro im Jahr
Maßgebliche Werte für die bAV
Steuerfreie Einzahlung bis 8 % der BBG
8.112
Euro im Jahr
Sozialabgabenfreie Einzahlung bis 4 % der BBG
4.056
Euro im Jahr
...............................
197,75
Euro im Monat
Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
197,75
Euro im Monat
Freigrenze in der gesetzlichen Pflegeversicherung
84,50
Euro im Monat
Obergrenze „Kleines Kapitalwahlrecht“
...............................
2.575
Euro im Monat
Obergrenze Kleinverdienerförderung
(laufender monatlicher Arbeitslohn ohne Sonderzahlungen)
Anpassungsbedarf bei Unterlagen?
Bitte prüfen Sie, ob
Da sich die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sehr wahrscheinlich auch in den kommenden Jahren immer wieder ändern wird, bietet es sich ggf. auch an, in die Vereinbarungen zur Gehaltsumwandlung direkt eine Formulierung zur dynamischen Anpassung aufzunehmen. Dann entfällt der jährliche Kommunikations- und Informationsaufwand.