Neue Entscheidung zum Arbeitgeberzuschuss

Aktuelle Rechtsprechung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am Dienstag eine weitgehende, für viele unerwartete, neue Grundsatzentscheidung zum Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung getroffen. Wir haben die aktuelle Entwicklung für Sie zusammengefasst.
Wandelt ein Arbeitnehmer Teile seines Entgelts mittels einer Brutto-Entgeltumwandlung in einen Beitrag um, der in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung eingezahlt wird, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss
Der Zuschuss beträgt laut Gesetz

Hintergrund
Der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss wurde 2018 mit dem ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt. Dies liegt daran, dass Beiträge, die an eine Pensionskasse oder Direktversicherung gezahlt werden, regelmäßig sozialversicherungsfrei sind,
Mit den beiden aktuellen Entscheidungen vom

Das ist neu!
Neu ist, dass nach Ansicht des BAG selbst ein Tarifvertrag, der keinerlei Regelungen zu einem Arbeitgeberzuschuss oder einer Kompensation der Sozialversicherungsbeitragsersparnis enthält, eine „abweichende tarifvertragliche Regelung“ im Sinne von
In den beiden am 11. März nun entschiedenen Fällen war der Sachverhalt so, dass die jeweils vor dem

TILL MÜTHEL
E-Mail: t.muethel@hapev.de
Tel.: +49 40 28 01 45-223
Für Sie da.
Wir überwachen kontinuierlich alle relevanten rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge, um Sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.
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