BRSG II: Wichtige Neuerungen
Komplexität abgeben, Freiraum gewinnen
März 2026
Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag im Rentenpaket das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) verabschiedet, das die betriebliche Altersvorsorge (bAV) weiter fördern soll. Nachdem in letzter Minute noch kurzfristige Änderungen vorgenommen wurden, stehen die Maßnahmen nun fest und sind bereits teilweise in Kraft getreten. Hier gelangen Sie zu unserem letzten Artikel über die Verabschiedung des BRSG II.
Die neuen Regelungen haben Auswirkungen auf die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge. An dieser Stelle präsentieren wir Ihnen in den kommenden Wochen Schritt für Schritt die relevanten Neuerungen des
Beratung
Abfindung.
Die erweiterten Abfindungsmöglichkeiten eröffnen neue Gestaltungsspielräume für Unternehmen. Wichtig ist dabei die Verzahnung mit den Interessen der Beschäftigten.
Eine Neuerung, die am 22. Januar 2026 in Kraft getreten ist, umfasst neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die Abfindung betrieblicher Rentenanwartschaften und Renten.
Denn die Verwaltung kleiner Anwartschaften ist aufwendig und stellt Unternehmen regelmäßig vor die Herausforderung einer kosteneffizienten Abwicklung. Oft wünschen die begünstigten Personen ebenfalls die Auszahlung in einer
Das BRSG II bringt seit Januar dieses Jahres eine Erhöhung der Abfindungsgrenzen, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Abfindung von kleinen Anwartschaften verbessert. Dies schafft für Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen zusätzliche Optionen.
Verpflichtungen auflösen
Was hat sich konkret verändert?
Bislang waren Abfindungen ohne Zustimmung des Arbeitnehmers möglich, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden Rente bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze
Zukünftig können Arbeitgeber Anwartschaften auf Rentenleistungen sowie laufende Leistungen bis zu
Mit Zustimmung des Beschäftigten ist auch eine Abfindung zwischen
Mit Zustimmung des Beschäftigten ist auch eine Abfindung zwischen
Unsere Einordnung
Kapitalisierungs- bzw. Abfindungsaktionen sind ein sinnvoller Weg, um Personalabteilungen zu entlasten und Verwaltungskosten zu reduzieren. Abhängig von der Bestandsgröße sowie der Anzahl an Kleinstanwartschaften beziehungsweise Abfindungen können sich durch die Reduzierung von Rückstellungen positive bilanzielle Effekte ergeben.
Beratung von Abfindungsaktionen
Die Hamburger Pensionsverwaltung hat für ihre Kunden in der Vergangenheit bereits erfolgreich Abfindungsaktionen durchgeführt. Wenn Sie Unterstützung bei der Analyse und der Umsetzung benötigen, können Sie sich gerne mit unseren Ansprechpartnern in Verbindung setzen.

Sandra Hellmich
E-Mail: s.hellmich(at)hapev.de
Tel: +49 40 28 01 45-744

Matthias Lang
E-Mail: m.lang(at)hapev.de
Tel: +49 40 28 01 45-709
Kennen Sie bereits das komplette Beratungsangebot der
Unsere Beratung stellt Sie in den Mittelpunkt. Profitieren Sie von diesem Ansatz und unserer langjährigen Erfahrung. Statt Kuddelmuddel gibt es bei uns alles, was eine gute betriebliche Altersvorsorge (bAV) ausmacht: stark, einfach und effizient. So behalten Sie auch in einem breiten und sich ständig wandelnden Umfeld den Überblick.