BRSG II im Bundestag verabschiedet
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)
5. Dezember 2025
Der zum Teil offen ausgetragene Streit über die Sicherung des Rentenniveaus hat die Wahrnehmung des neuen Rentenpakets stark
Betriebliche Altersvorsorge
Denn am Freitag (05.12.2025) wurde im Rentenpaket auch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz

Melanie Jura
Vorstand HPK und HAPEV
Das BRSG II bringt zwar partielle Verbesserungen für die bAV, aber es ist nicht der erhoffte große Wurf.
Melanie Jura zum neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz
Was bringt das BRSG II?
Im Folgenden geben wir Ihnen eine erste Einschätzung aus Sicht der Pensionskassen.
Das nach 2018 zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz verfolgt eigentlich das Ziel, die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland weiter auszubauen. Durch neue Förderungen und verbesserte Rahmenbedingungen soll mehr Beschäftigten der Zugang zu einer verlässlichen zusätzlichen Absicherung ermöglicht werden.
Das nun verabschiedete Gesetz enthält durchaus sinnvolle Maßnahmen; aus Sicht der Pensionskassen bleibt es jedoch hinter den Erwartungen zurück.
Für die
Weitere Beiträge
Kleinverdienerförderung
Beschäftigte mit kleinen Einkommen können von den Verbesserungen im Rahmen der Kleinverdienerförderung* nach
Gleichzeitig ist eine Dynamisierung der Gehaltsgrenzen vorgesehen, bis zu denen eine geförderte betriebliche Altersvorsorge durchgeführt werden kann. Die Einkommensgrenze im Rahmen der Kleinverdienerförderung steigt künftig und entspricht dann
Der maximal geförderte Arbeitgeberbeitrag erhöht sich von jährlich
Wegfall von Hürden
Die Möglichkeiten für den Bezug einer Pensionskassenrente werden erweitert. Zudem wird eine Angleichung an die in der gesetzlichen Rentenversicherung weggefallenen Hinzuverdienstgrenzen vorgenommen.
Trotz Weiterbeschäftigung ist es zukünftig möglich, neben einer gesetzlichen Rente auch eine Pensionskassenrente zu beziehen. Zudem kann die Pensionskassenrente trotz Weiterbeschäftigung in voller
Last Minute
Die Regelungen des
Sozialpartnermodell
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessert auch die Rahmenbedingungen für Sozialpartnermodelle. Damit verbindet der Gesetzgeber die Erwartung an Gewerkschaften und Arbeitgeber, weitere Sozialpartnermodelle auf den Weg zu bringen.
Auch in diesem Bereich haben wir unsere Hausaufgaben bereits gemacht und ein sehr attraktives Modell entwickelt. Das Hamburger Sozialpartnermodell steht allen Branchen offen und wird über den Hamburger Pensionsfonds PFVaG durchgeführt.
Über den Hamburger Pensionsfonds können Tarifparteien moderne, kosteneffiziente Sozialpartnermodelle mit attraktiven Renditen umsetzen und dadurch Mehrwerte schaffen. Ein Modell
von der bAV für die bAV.
Abfindungen
Das Volumen bei der einseitigen Abfindung durch den Arbeitgeber