BRSG II: Regierungsentwurf verabschiedet
Aktuelles zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz
September 2025
Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurden auch die Pläne für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) zunächst auf Eis gelegt.
Am 18. September folgte der Regierungsentwurf zum BRSG II – nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuvor einen Referentenentwurf veröffentlicht hatte. Zuvor hatten die Verbände Stellung zum Referentenentwurf genommen.
Das neue BRSG II: Zwei Aspekte fallen auf
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben. Zwei Aspekte fallen rund um das neue BRSG sofort auf: Die Referenten- bzw. Regierungsentwürfe unterscheiden sich inhaltlich in weiten Teilen kaum vom Kabinettsentwurf aus dem September 2024. Jedoch hat sich der zeitliche Rahmen erheblich verändert – viele Regelungen greifen deutlich später.
Weiterhin stehen Themen wie die „Stärkung der Sozialpartnermodelle“, „höhere Abfindungsgrenzen“ bei Verwendung für die Altersvorsorge sowie Regelungen zur „vorzeitigen Inanspruchnahme einer Betriebsrente“ im Fokus. Auch die Verbesserungen im Bereich der sogenannten „Kleinverdienerförderung“ (Dynamisierung) sind grundsätzlich zu begrüßen – auch wenn deren Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Einige dieser Änderungen können insbesondere für Pensionskassen spürbare Verbesserungen mit sich bringen.
Wichtige Impulse, Potenzial für Erweiterungen
Das BRSG II setzt wichtige Impulse – bietet jedoch zugleich noch viel Potenzial für sinnvolle Erweiterungen. Einen Link zum Regierungsentwurf finden Sie hier:
In den kommenden Monaten folgen die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren.
Wir behalten das BRSG II für Sie und unsere Versorgungseinrichtungen weiterhin fest im Blick und planen entsprechende Informationsangebote über unsere Kanäle und Veranstaltungsformate.