Information zum Groß- und Außenhandel
28. April 2025
Die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner für Unternehmen aus dem Groß- und Außenhandel und deren betriebliche Altersvorsorge.
Mit mehr als 4.000 Mitgliedsu
Im Juni 2024 einigten sich die Arbeitgeberverbände und Verdi in Bayern auf einen neuen Tarifvertrag im Groß- und Außenhandel. Diesem Vorbild folgten im Anschluss weitere Bundesländer. Ebenso ein Bestandteil der neuen Tarifabschlüsse: Eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für die Beschäftigten. Mit dem
Seit einiger Zeit kursieren vermehrt Informationen, wonach sich die Einzahlung höherer Arbeitgeberbeiträge in die betriebliche Altersvorsorge komplizierter darstellt als erwartet. Einige Anbieter für bAV würden demnach keine zusätzlichen Beiträge annehmen. Das stellt die betroffenen Unternehmen aus dem Groß- und Außenhandel schlichtweg vor ein arbeitsrechtliches Problem.
Beim Thema Beitragserhöhung müssen die Mitgliedsunternehmen der HPK keine Einschränkungen erwarten und sind somit auch keinem Druck ausgesetzt.
Informationen speziell für Unternehmen, die ihre bAV bisher noch nicht über die HPK durchführen
Beitragserhöhung ab dem 01.05.2025
Im Zusammenhang mit der Beitragserhöhung zur betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel ab dem 01.05.2025 unterstützt die Hamburger Pensionskasse (HPK) alle Unternehmen der Branche bei der Umsetzung.
Speziell für interessierte Unternehmen aus dem Groß- und Außenhandel, die ihre betriebliche Altersversorgung bisher noch nicht über die HPK durchführen, hat das Team der Pensionskasse kurzfristig das folgende Informationsangebot erstellt.
Information & Download
Ihr Kontakt
Dokumente für Ihre Zusammenarbeit mit der HPK
Im ersten Schritt wählen Sie eine der beiden Vertragsunterlagen aus. Dabei entscheiden Sie sich für einen der folgenden beiden Status bei der Hamburger Pensionskasse (HPK):
- Mitgliedsunternehmen
- Angeschlossenen Unternehmen
Mitgliedsunternehmen
Mitgliedsunternehmen sind Unternehmen, die alle ihre Betriebsangehörigen nach Maßgabe der Mitgliedschaftsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung (Versorgung) bei der HPK anmelden.
Sie wollen als Mitgliedsunternehmen beitreten? Anbei finden Sie alle notwendigen Vertragsunterlagen und Informationen für Ihre Anmeldung zum Download.
Vertragsunterlagen
Angeschlossenes Unternehmen
Angeschlossene Unternehmen sind solche, die bereits mit einem anderen Versorgungsträger kooperieren und lediglich die tarifliche Erhöhung in Höhe von 120 Euro in die HPK einzahlen möchten.
Sie wollen als angeschlossenes Unternehmen beitreten? Anbei finden Sie alle notwendigen Vertragsunterlagen und Informationen für Ihre Anmeldung zum Download.
Vertragsunterlagen
Für Sie da.
Sollten Sie bereits jetzt dringende Fragen zur Einzahlung eines (erhöhten) Arbeitgeberbeitrags in eine betriebliche Altersvorsorge haben, steht Ihnen die Unternehmensbetreuung der HPK gerne zur Verfügung.
Unternehmensbetreuung:
- telefonisch unter 040 28 01 45-330
- per E-Mail an unternehmen(at)hapev.de
Partner des Handels
Starke Sache.
Seit Jahrzehnten übernehmen die Unternehmen im Groß- und Außenhandel
Sie bieten ihren Beschäftigten eine starke betriebliche Altersvorsorge. Dafür sorgen attraktive Leistungen der Arbeitgeber und ein starker Partner an ihrer Seite. Das ist die Hamburger Pensionskasse (HPK). Einfach. Sicher. Flexibel.
Eine betriebliche Altersvorsorge über die HPK ist die richtige Wahl. Sie bietet viele Vorteile:
Attraktive Verzinsung: aktuell 3,5 %

Große Sicherheit – das Geld ist mehrfach abgesichert
Einfach und flexibel gemacht
Keine anonymen Eigentümer oder Aktionäre
Alle Überschüsse nur für die Altersvorsorge der Mitglieder
