Aktuelles zur bAV (Grenzwerte 2026)

von | Dez. 5, 2025 | 0 Kommentare

Dezember 2025

Erhöhung der staatlichen Förderung

Das Bundeskabinett hat die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2026 beschlossen und der Bundesrat hat der Verordnung über diese Rechengrößen am 21. November 2025 abschließend zugestimmt. Aus diesen Werten leiten sich viele relevante Rechengrößen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab. Nach dem Abschluss am 26. November 2025 tritt die Verordnung zu Jahresbeginn 2026 in Kraft.

Mit dieser Änderung steigt u. a. die staatliche Förderung bei steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlten Beiträgen. Damit bietet die bAV den Beschäftigten weiterhin viele Vorteile – zudem eine starke sowie gleichzeitig leichte Möglichkeit, um eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

Hier ist jeder Euro, der in die Absicherung im Alter fließt, sehr gut angelegt und die Förderung ein starker Hebel, um den Durchdringungsgrad der Gehaltsumwandlung (Brutto-Entgeltumwandlung) zu steigern.

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